In erster Linie geht es bei den Prüfungen elektrischer Anlagen um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter sowie die Sicherheit der elektrischen Anlagen Ihres Unternehmens. Auch verweigern viele Versicherer die Zahlung von Schäden die durch eine nicht nach DGUV-V3(BGV A3) DIN VDE 0105-100 geprüften Anlagen zustande kommen. Gerade deshalb ist es so wichtig alle Prüfungen von einen zertifizieren Dienstleister durchführen zu lassen.
Was sind elektrische Anlagen?
Was sind elektrische Anlagen?
Unter elektrischen Anlagen versteht man den Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel und unterscheidet hier zwischen Stationären Anlagen (Gebäude, Container und Baustellenwagen) und nicht-stationären elektrischen Anlagen (fliegende Bauten, Anlagen auf Baustellen oder Montagestellen).
Wer darf elektrische Anlagen prüfen?
Wer darf elektrische Anlagen prüfen?
Die Prüfung elektrischer Anlagen darf durch befähigte Personen und Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Wiederholungsprüfungen dürfen auch durch unterwiesene Personen durchgeführt werden. Dies wird nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) geregelt. Nach neusten Festlegungen in der TRBS ist eine Prüfung durch elektrotechnisch unterwiesene Personen nicht mehr möglich. Jedoch kann in Zusammenarbeit mit einer Elektrofachkraft auch elektrotechnisch unterwiesene Personen Tätigkeiten übernehmen und die Elektrofachkraft unterstützen.
In welchen Abständen müssen elektrische Anlagen geprüft werden?
In welchen Abständen müssen elektrische Anlagen geprüft werden?
Jeder Unternehmer hat dafür zu sorgen das bei der Benutzung von elektrischen Anlagen Gefahrenquellen ausgeschlossen bzw. begrenzt werden. Dafür ist sich nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zu richten um Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Die folgenden Prüffristen für elektrische Anlagen sind Richtwerte und gelten für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Bei sehr stark beanspruchten Umgebungen sind kürzere Prüffristen festzulegen.
Max. 4 Jahre
1 Jahr
1 Monat
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
Max. 4 Jahre
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
1 Jahr
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Monat
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
Weitere Informationen zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel finden Sie auf der offiziellen Webseite der DGUV.
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