Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV-V3(BGV A3) DIN VDE 0105-100.

Wir sind Experten für die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 DIN VDE 0105-100.
Rechtssichere Prüfung & Dokumentation
Erfahrene & zertifizierte Elektrofachkräfte
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Vorteile einer Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Gerichtsfeste Dokumentation
Strukturierte Prüfabläufe in enger Absprache mit dem Kunden
Wahrung der Sicherheit von Mitarbeitern, Sachwerten und Prozessen
Inventarisierung mit Barcode in Excel-Datenbank
Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
Gewährleistung Ihres Versicherungsschutzes

Warum ortsfeste elektrische Betriebsmittel prüfen lassen?

Bei der Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel geht es in erste Linie darum Unfälle zu verhindern und somit Ihre Mitarbeiter zu schützen. Gerade bei einem fehlendem Isolationsschutz sind die folgen oft schweren Ausmaßes. Zudem verweigern viele Versicherer, bei fehlenden Prüfungen, Zahlungen die durch einen Zwischenfall entstehen.

Was sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind alle fest angebrachten Betriebsmittel und alle Betriebsmittel, die durch Ihre Masse nicht einfach bewegt werden können. Einfach ausgerückt sind ortsfeste elektrische Betriebsmittel an ihren Aufstellungsort gebunden. Dazu gehören auch alle Betriebsmittel die fest eingebaut sind, wie Motoren, Lampen, Schütze, Kühlschränke, Warmwasserspeicher, Elektroherde usw…

Wer darf ortsfeste elektrische Betriebsmittel prüfen?

Wer darf ortsfeste elektrische Betriebsmittel prüfen?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel dürfen nur durch befähigte Personen und Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Wiederholungsprüfungen dürfen auch durch unterwiesene Personen durchgeführt werden. Dies wird nach den Durchführungsanweisungen zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) geregelt. Nach neusten Festlegungen in der TRBS ist eine Prüfung durch elektrotechnisch unterwiesene Personen nicht mehr möglich. Jedoch kann in Zusammenarbeit mit einer Elektrofachkraft auch elektrotechnisch unterwiesene Personen Tätigkeiten übernehmen und die Elektrofachkraft unterstützen.

In welchen Abständen müssen ortsfeste elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

In welchen Abständen müssen ortsfeste elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Jeder Unternehmer hat dafür zu sorgen das bei der Benutzung von elektrischen Betriebsmitteln Gefahrenquellen ausgeschlossen bzw. begrenzt werden. Dafür ist sich nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zu richten um Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln. Die folgenden Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Richtwerte und gelten für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Bei sehr stark beanspruchten Umgebungen sind kürzere Prüffristen festzulegen.
Max. 4 Jahre
1 Jahr
1 Monat
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
Max. 4 Jahre
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
1 Jahr
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel „in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Monat
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen
Weitere Informationen zur Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel finden Sie auf der offiziellen Webseite der DGUV.

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