Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV-Regel 108 007 (vorher BGR 234)
Sichtkontrolle von Rahmen (Ständer) und Tragbalken (Auflagen) auf Verformungen und Beschädigungen
Überprüfung der Sicherungsstifte auf Vollständigkeit
Abgleich der Belastungsschilder mit angegebenen Feld- und Fachlasten
Überprüfung des Aufbaus der Regalanlage mit Hilfe der Montagezeichnung (sofern vorhanden) und Vergabe eines Prüfaufklebers
Erstellung eines Inspektionsprotokolls durch unsere TÜV Süd zertifizerten Regalinspekteure
Sicher lagern mit System nach DIN EN 15 635
Gemäß §10 der BetrSichV „Prüfung der Arbeitsmittel“ unterliegen Regale der Prüfpflicht. Die Prüfnorm differenziert zwischen der wöchentlich durchzuführenden Inspektion und der Experteninspektion.
Wie oft wird geprüft?
Wie oft wird geprüft?
Die wöchentliche Inspektion kann vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Die • jährliche Inspektion nach DIN EN 15 635 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von fachkundigen Personen (Experteninspektion).
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