Gefährdungsbeurteilung (GBU):
Als Arbeitgeber/Arbeitgeberin und Betreiber/Betreiberin sind gesetzliche Führsorgeverpflichtungen einzuhalten.
Diese Führsorgeverpflichtungen ergeben sich aus der Hierarchie, die im deutschen Arbeitsschutzrecht gilt. Beginnend beim Grundgesetz, siehe hierzu GG Art. 2 Satz 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ Gefolgt vom ArbSchG, siehe hierzu ArbSchG §3 Grundpflichten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.
